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														Um Ihnen und den anderen Gästen die Zeit auf unserem Campingplatz 
																so angenehm wie möglich zu bereiten, bitten wir Sie 
																- auch in Ihrem eigenen Interesse - unsere Platzordnung zu befolgen. 
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														 1. Unser Campingplatz dient allen Gästen zur Erholung. 
															 Bitte nehmen Sie daher unbedingt Rücksicht auf Ihre Mitbewohner, und unterlassen Sie 
															 alle Handlungen, die andere belästigen oder stören könnten. 
															 Den Weisungen des Betreibers ist unbedingt Folge zu leisten. 
															  
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												 2. Nach der Ankunft melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Rezeption. Auf Grund behördlicher 
														 Bestimmungen sind die Mitarbeiter dazu berechtigt, sich Personalausweise vorlegen zu lassen. 
														 Danach wird Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes ein Stellplatz zugewiesen. 
														 Das eigenmächtige Wechseln dieses Platzes ist nicht gestattet. 
														 
													
														 
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												 3. Aus Sicherheitsgründen ist es unbedingt notwendig, daß die Wohnwagen und Wohnmobile einer 
														 regelmäßigen Gasprüfung unterzogen werden. Für Schäden, die durch defekte Gasleitungen 
														 entstanden sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung! 
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												 4. Wohnwagen, Zelte, Vorzelte, Sicht- und Windschutzelemente etc. sind so aufzustellen, 
														 dass die Durchgänge in voller Breite und Länge freigehalten werden. Bitte achten Sie darauf, 
															 dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. 
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												 6. Vermeiden Sie ruhestörenden Lärm, insbesondere während der Mittagsruhe von 13.00 - 15.00 Uhr 
														 und der Nachtruhe von 22.00 - 07.00 Uhr. Während dieser Zeiten herrscht absolutes Fahrverbot 
														 und der Campingplatz kann vom Betreiber gegebenenfalls gesperrt werden. 
														 Radios, Fernseher, CD/MP3-Player und Ähnliches sind auf "Zeltlautstärke" zu stellen, 
														 Gespräche sind ebenfalls leise zu führen. 
														 Auch in der übrigen Zeit bitten wir Sie aus Rücksicht auf andere Gäste geräuschintensive 
														 Betätigungen zu unterlassen. 
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												 7. Skateboard-Fahren, Inline-Skaten und Rollern ist auf dem gesamten Gelände grundsätzlich nicht 
														 gestattet - ebenso wie das Spielen mit so genannten Wasserbomben und Spritzpistolen. 
														 Flugdrachen dürfen weder auf dem Campingplatzgelände noch auf dem Deich steigen gelassen werden! 
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												 8. Um Ordnung und Sauberkeit auf unserem Campingplatz zu gewährleisten bitten wir Sie, alle zur 
														 Verfügung gestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und besonders die sanitären Anlagen 
														 stets sauber und ordentlich zu verlassen. Kinder unter 5 Jahren dürfen diese nur in Begleitung 
														 Erwachsener betreten. Bei etwaigen Schäden an den Anlagen werden Haftungsansprüche 
														 gegenüber den Erziehungsberechtigten geltend gemacht. 
														 Der Inhalt von Chemietoiletten darf nur in dem dafür vorgesehenen Becken entsorgt werden. 
														 Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist verboten. 
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												 9. Nach dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Aurich wird auch auf unserem Campingplatz eine 
															 getrennte Abfallentsorgung gefordert. Bitte halten Sie die vorgeschriebenen Sortiervorgaben 
															 unbedingt ein! Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Behälter. 
															 Bitte lassen Sie keinen Müll auf dem Campinggelände liegen 
														 Es darf nur der auf dem Campingplatz anfallende Hausmüll entsorgt werden - die Entsorgung von 
														 Sperrmüll ist streng verboten. 
														 Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Platzverbot geahndet. 
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														10. Hunde sind grundsätzlich auf dem ganzen Gelände anzuleinen, Hundekot ist ordentlich zu entsorgen. 
															 Das Mitbringen von Katzen auf den Campingplatz ist genehmigungspflichtig. 
															 Sobald ein Tier eine Belästigung oder Gefahr darstellt, muss es vom Campinggelände ferngehalten 
															 werden, auch wenn zuvor durch den Betreiber die Genehmigung zur Haltung erteilt wurde. 
															  
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												11. Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem Campinggelände generell verboten. 
														 Grillen ist nur mit besonderer Vorsicht und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung erlaubt. 
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												12. Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfälle. 
														 Die Benutzung der Waschmaschine und des Trockners erfolgt auf eigene Gefahr.Halten Sie 
															 Ihre Kinder bitte unbedingt von diesen Geräten fern. 
														 Defekte an den Geräten dürfen keinesfalls selbst beseitigt werden, sondern sind sofort 
														 dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen. 
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												13. Die Wasserzapfstellen auf dem Gelände dürfen nur für die sparsame Entnahme von Frischwasser 
														 genutzt werden. Für andere Zwecke, wie z.B. Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen 
														 darf kein Wasser verwendet werden. 
														 Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch im Abwaschraum entnommen werden. 
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												14. Die Miete für die Dauer - und Saisonplätze muß im Zeitraum vom 01.04.- 31.10 
														 des laufenden Jahres entrichtet werden. Die Kündigung es Standplatzes muss dem Vermieter 
														 bis zum 31. Oktober vorliegen. 
														 Besucher zahlen für die Wohnwagenübernachtung 3,00€ pro Erw. und 1,50€ pro Kind bis 12 J. 
														 Sie sind bei der Ankunft unverzüglich anzumelden. 
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												15. Bei Verstößen gegen diese Campingplatzordnung behält sich der Betreiber die Möglichkeit eines 
														 Platzverweises vor. Sollte dieser ausgesprochen werden, darf der Betroffene den Platz 
															 während derlaufenden Saison nicht mehr betreten. 
														 Eine Rückerstattung der Campingplatzgebühren erfolgt nicht. 
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												16. Bitte beachten Sie: 
														 Wir können Sie nur als Gast aufnehmen, wenn Sie frei von ansteckenden Krankheiten gemäß § 3 des 
														 Bundesseuchengesetztes sind. Mit ihrer Anmeldung erklären Sie und alle Sie begleitenden Personen 
														 ausdrücklich, frei von solchen Krankheiten zu sein. Bei falschen Angaben haften Sie gegenüber 
														 dem Campingplatzbetreiber für alle Folgen, die durch eine mögliche Beeinträchtigung des laufenden 
														 Betriebes bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung entstehen. 
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														Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz im "Nationalpark Wattenmeer". 
															
														Ihr Stefan Spilak und das Neycamping-Team, Februar 2016 
																 
													 
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